Helmut Krethe stellte bei der Mitgliederversammlung des Deutschen Juristentages in Hannover den Antrag, an den Beck-Verlag zu appellieren, der mit dem Namen „Schönfelder“ bezeichneten Gesetzessammlung „Deutsche Gesetze“ einen anderen Namen als Begründer zu verleihen, da Heinrich Schönfelder im Jahre 1933 der NSDAP beigetreten und als Kriegsgerichtsrat in Italien tätig war.
Nach Ansicht von Krethe ist es für den deutschen Rechtsstaat peinlich, dass die Jurisprudenz tagtäglich in der Gesetzessammlung „Deutsche Gesetze“ blättern muss, die von einem Befürworter des Nationalsozialismus zunächst im Jahre 1931 als Sammlung Deutsche Reichsgesetze und später als Sammlung Deutsche Gesetze begründet wurde.
Der Vorsitzende der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages e.V. und Präsident des Juristentages 2014 in Hannover, Prof. Dr. Thomas Mayen, äußerte Zweifel an der Zulässigkeit dieses Antrags, da nach der Satzung des Deutschen Juristentages e.V. dieser Verein der rechtspolitischen Weiterentwicklung dient und keinen Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen hat.
Da der Antrag als Appell zur Mitgliederversammlung an den Beck-Verlag formuliert wurde, war Prof. Dr. Mayen bereit, diesen Antrag der Ständigen Deputation vorzulegen. Helmut Krethe bezeichnete dieses Vorgehen als „Beerdigung zweiter Klasse“ seines Antrags. Dazu muss man wissen, dass der Beck-Verlag einer der Hauptsponsoren des Juristentages ist (ein Schelm, wer…).
Nach Schluss der Mitgliederversammlung ist Krethe von mehreren Teilnehmern, unter ihnen Prof. Dr. Wimmer (Bonn), angesprochen worden mit der Anregung, einen Aufsatz für die Zeitschrift für Rechtspolitik zu schreiben und in dem Bemühen, den Namen „Schönfelder“ aus der Gesetzessammlung zu streichen, nicht nachzulassen. Auffallend war, dass viele ältere Teilnehmer des Juristentages die Vita des Heinrich Schönfelder nicht kannten.
Den vereinzelten Hinweis, dass es ziemlich spät sei, den Namen „Schönfelder“ streichen zu wollen, konterte Krethe mit der Tatsache, dass am Vorabend des Beginns des Deutschen Juristentages in Hannover die Bezirksversammlung Hannover-Mitte beschlossen hat, den Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz (Platz vor dem niedersächsischen Landtag) in Hannah-Arendt-Platz umzubenennen, da Hinrich Wilhelm Kopf während der NS-Zeit an Enteignungen jüdischer Menschen in Polen mitgewirkt hat (Quelle: Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 16.9.2014). Ferner ist aus dem Hause des Bundesjustizministeriums bekannt, dass die Paragraphen der Tötungsdelikte (§§ 211, 212 StGB) im Strafgesetzbuch reformiert werden sollen, da diese auf den damaligen Vorsitzenden des Volksgerichtshofs, Roland Freisler, zurückzuführen seien. Diese beiden Paragraphen setzen nicht, wie sonst im Strafgesetzbuch üblich, an der Tat an, sondern am Täter. Das führt zu Ungleichbehandlungen bei den sog. Haustyrannenfällen.
Also: spät ja, aber nie zu spät!
Auch in Sachen „Schönfelder“ will Krethe das Gespräch mit Bundesjustizminister Heiko Maas suchen.
HK 20.9.14