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Darstellung anhand einer Abwandlung zum Strafrechtsfall Magnus Gäfgen / Jakob von Metzler

Gliederung:
I. Der Strafrechtsfall Magnus Gäfgen / Jakob von Metzler

II. Fallabwandlung

III. Beweismethodenverbot und Beweisverwertungsverbot

IV. Die Radbruchsche Formel

V. Die erweiterte Radbruchsche Formel

I. Der Strafrechtsfall Magnus Gäfgen / Jakob von Metzler

Am 27. September 2002 entführte der Jurastudent Magnus Gäfgen den Bankierssohn Jakob von Metzler auf dem Heimweg von der Schule in Frankfurt. Er erstickte den 11jährigen kurz darauf und versteckte die Leiche in einem See. Die Familie zahlte eine Million Euro Lösegeld. Die Polizei beobachtete Gäfgen bei der Geldübergabe und nimmt den Studenten und seine Freundin am Frankfurter Flughafen fest. In Gäfgens Wohnung entdeckten die Beamten fast das komplette Lösegeld. Beim Verhör am 1. Oktober 2002 nannte Gäfgen ein falsches Geiselversteck. Der damalige Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner hofft, das Kind noch retten zu können und lässt Gäfgen Schmerzen androhen. Daraufhin verrät Gäfgen das Versteck der Kinderleiche. Gäfgen wurde danach qualifiziert belehrt, wiederholte jedoch vor den Ermittlungsbehörden und in der öffentlichen Hauptverhandlung sein Geständnis. Am 28. Juli 2003 wurde Gäfgen vom Frankfurter Landgericht wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Daschner wurde wegen Folterandrohung zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt verurteilt.   weiterlesen