Helmut Krethe Private Homepage

Leben mit dem Terrorismus - was kann dem entgegengehalten werden ?

 

I.      Die Fakten 

II.    Die Ursache 

III.   Die Begriffsbestimmung
1. Die Begriffe "Krieg" und "Terror"
2. Der Bündnisfall und der EU-Beistandspakt 

IV.  Die denkbaren Maßnahmen gegen den Terror 

V.    Die Bewertung

I.         Die Fakten
Schon seit mehr als einem Jahrzehnt ist der Westen im Visier des Terrors aus dem islamistischen Bereich. Die Terroristen löschten in feigen Terrorakten in unregelmäßigen Abständen unzählige Menschenleben im vermeintlichen Namen Allahs aus. Dies wird als Anschlag auf unseren westlichen Wertekanon bezeichnet, der geprägt ist von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Es ist also der Kern betroffen, unser Staat, unsere Ordnung und unsere Sicherheit.
Am 11. September 2001 entführten 19 islamistische Terroristen mehrere Flugzeuge, steuern zwei in die beiden Türme des World Trade Centers in New York und eines in das Pentagon in Washington. Ein viertes Flugzeug stürzt bei Pittsburgh ab. Insgesamt werden etwa 3.000 Menschen getötet.
Bei Bombenanschlägen auf vor allem von Touristen besuchten Discotheken auf der indonesischen Insel Bali sterben am 12. Oktober 2002 202 Menschen, darunter sechs deutsche Staatsangehörige.
In vier Nahverkehrszügen in Madrid explodieren am 11. März 2004 mitten im Berufsverkehr zehn Bomben und töten 191 Menschen.
In London zünden am 7. Juli 2005 vier britische Muslime in drei U-Bahnen und einem Doppeldeckerbus Sprengsätze. Es gab 56 Tote und 700 Verletzte.
Im Juli 2006 haben zwei Männer auf dem Kölner Hauptbahnhof zwei Kofferbomben in Regionalzügen deponiert, die aufgrund eines technischen Defekts nicht detonierten.
Bei Angriffen mehrerer Terrorkommandos mit Schnellfeuerwaffen und Handgranaten kommen im indischen Mumbai am 28. November 2008 mindestens 171 Menschen ums Leben, darunter drei Deutsche. Mehr als 300 Menschen werden verletzt.
Im März 2011 wurden am Flughafen Frankfurt/Main zwei US-Soldaten  von einem Einzeltäter aus dem Kosovo getötet.
Bei einem Anschlag auf das Satiremagazin "Charlie Hebdo" am 7. Januar 2015 in Paris werden zwölf Menschen von zwei Islamisten ermordet. Bei Paris erschießt ein weiterer Islamist eine Polizistin und nimmt mehrere Geiseln  in einem jüdischen Supermarkt. Er tötet dort vier Menschen.
Der 13. November 2015 geht in Paris als der "schwarze Freitag" in die Geschichtsbücher ein. An sechs verschiedenen Orten der Stadt (Restaurants, Theater, am Fußballstadion) werden durch mindestens drei Terrorgruppen aus der islamistischen Szene 130 Personen getötet und ca. 300 verletzt.

II.      Die Ursache
Die Terroranschläge werden hauptsächlich des Islamischen Staat (IS) zugeordnet. Der Islamische Staat, bis Juni 2014 auch unter dem Begriff Islamischer Staat im Irak und in Syrien - ISIS bekannt, ist eine seit dem Jahr 2003 aktive terroristisch agierende Miliz sowie ein dschihadistisches Staatsbildungsprojekt mit zehntausenden Mitgliedern, die derzeit große Gebiete im Irak und Syrien und kleinere Gebiete in Libyen beherrscht. Sie verübt Terroranschläge und wird des Völkermords wie auch anderer Kriegsverbrechen beschuldigt.
Nach militärischer Eroberung eines zusammenhängenden Gebietes im Nordwesten des Irak und im Osten Syriens rief der IS am 29. Juli 2014 einen als Kalifat bezeichneten Staat aus. Auf seinem Gebiet sollen nach Willen der Terroristen die Scharia und der von Saudi-Arabien ausgehende Wahhabismus gelten. Der IS sieht sich selbst somit nicht als Terrorbande, sondern als real existierender Staat, der allerdings von der internationalen Staatengemeinschaft nicht anerkannt wird. Es ist allerdings ein islamistisches Reich, das scharenweise Muslime aus der ganzen Welt anzieht und ihnen ein gottgefälliges Leben in Würde und Stolz suggeriert.
Die Organisation hat ihren Ursprung im irakischen Widerstand und bekannte sich anfangs zu al-Quaida, von deren Führung sie sich etwa Mitte 2013 löste und mit der sie seitdem in zunehmend deutlicher Konkurrenzbeziehung steht.
Als politische Begründung für die Ausrufung eines islamischen Staates wurde angeführt, dass die Sunniten, anders als die Kurden im Norden und die Schiiten im Süden, noch immer nicht über ein eigenes Staatswesen verfügten, sondern weiter unter Fremdherrschaft leben mussten. Erklärtes Ziel des IS ist die kulturelle und religiöse Auslöschung der Identität der Jesiden. Der IS betreibt überdies eine Zerstörung von Kulturgütern z. B. in den Städten Nimrud, Hatra, Dur Sarrukin, da es sich hierbei um Kulturgüter aus vorislamischen Vergangenheiten handelt.
Die Islamisten des IS nehmen alle jene ins Visier, die sich ihnen entgegenstellen. Sie gelten als "Ungläubige".
Von westlichen Regierungen sowie der UNO wird der IS als terroristische Vereinigung eingestuft.

III.    Die Begriffsbestimmung

1.      Die Begriffe "Krieg" und "Terror"
Nach dem Anschlag vom 13. November 2015 sprachen die Präsidenten von Frankreich und Deutschland, Hollande und Gauck, Papst Franziskus sowie der Journalist Stefan Aust von einem "dritten Weltkrieg".
Da fällt mir sofort der Publizist Sebastian Haffner mit seinem Spruch "Pathos ist die Faulheit der Logik" ein. Er meinte hierbei sicher nicht eine Gefühlskälte sondern plädierte  für eine Nüchternheit der Analyse, die auf Phrasen und auf übliche politische Rhetorik verzichtet. In der juristischen Diktion ist es wichtig, die Begriffe sauber herauszuarbeiten.
Nach internationalem Völkerrecht haben wir es bei den Terrorakten nicht mit kriegerischen Handlungen zu tun. Die Landkriegsordnungen, die 1899 und 1907 auf Konferenzen in Den Haag beschlossen wurden sowie daran anschließende Konventionen des Völkerbundes und der Vereinten Nationen definieren "Krieg" als bewaffneten Konflikt zwischen Staaten. Der IS nennt sich "Staat", ist aber kein Staat im Sinne des internationalen Staatsrechts, weil zumindest ein Merkmal fehlt, nämlich das Staatsgebiet. Außerdem fehlen zwei wichtige Kriterien bei diesen islamistischen Angriffen, nämlich die Kriegserklärung und der Kriegsgegner.
Auch nach dem Grundgesetz liegt kein Krieg vor. Gemäß Artikel 115 a des Grundgesetzes tritt der Verteidigungsfall dann ein, wenn das Territorium der Bundesrepublik Deutschland militärisch angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar bevorsteht. Das ist bei einzelnen Terrorakten nicht der Fall. Allerdings können bei solchen Angriffen die Voraussetzungen für den Spannungsfall nach Artikel   80 a des Grundgesetzes vorliegen. Hierzu bedarf es eines Bundestagsbeschlusses mit Zweidrittelmehrheit.
Der Begriff "Terror" wird als systematische und oftmals willkürlich erscheinende Verbreitung von Angst und Schrecken durch ausgeübte oder angedrohte Gewalt bezeichnet, um Menschen gefügig zu machen. Nach der Resolution 1566 des UN-Sicherheitsrates vom 8. Oktober 2004 sind terroristische Handlungen solche, die mit Tötungs- oder schwerer Körperverletzungsabsicht oder zur Geiselnahme und mit dem Zweck begangen werden, einen Zustand des Schreckens hervorzurufen, eine Bevölkerung einzuschüchtern oder etwa eine Regierung zu nötigen zur Erreichung politischer, wirtschaftlicher oder religiöser Ziele.

2.      Der Bündnisfall und der EU-Beistandspakt

Insbesondere nach den Attentaten von Paris am 13. November 2015 wurde international darüber nachgedacht, ob nunmehr der Bündnisfall oder zumindest der EU-Beistandspakt eingetreten sei.
Als Bündnisfall wird eine Lage bezeichnet, in der eine von einem Staat aufgrund eines militärischen Beistandsvertrages eingegangene Verpflichtung wirksam wird, in einen Krieg einzutreten, den der jeweilige Bündnispartner führt bzw. einen Krieg zum Schutze dieses Partners zu beginnen.
Rechtsgrundlage für den Bündnisfall ist Artikel 5 des NATO-Vertrags in Verbindung mit Art. 115 a Grundgesetz. Hiernach vereinbaren die Staaten des Bündnisses, dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen wird und sie in einem solchen Fall jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leisten. In einem solchen Fall wäre die Bundeswehr als Beistand einzusetzen. Festgestellt wird der Bündnisfall vom NATO-Rat.
Voraussetzung wäre ein Kriegszustand. Dies ist bei den Terrorakten allerdings zu verneinen (siehe Ziffer 1).
Möglicherweise käme ein EU-Beistandspakt in Betracht, den Frankreich nach den Anschlägen vom 13. November 2015 ausdrücklich wünschte. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags. Hiernach schulden im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaats die anderen Mitgliedsstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung im Einklang mit Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen.
Der EU-Beistandspakt hat keinen Kriegszustand zur Voraussetzung. Voraussetzung ist lediglich ein bewaffneter Angriff auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates. Dies ist mit den Angriffen gegen Menschen und Objekte im Januar und November 2015 in Paris gegeben. Wie diese Hilfe im Einzelnen auszusehen hat, ist nicht geregelt. Die Bundesregierung denkt z.B. daran, das französische Engagement im afrikanischen Mali dadurch zu entlasten, dass sich die Bundeswehr dort stärker militärisch engagiert und somit die französische Armee entlastet, die wiederum vermehrt zur Sicherung von Objekten in Frankreich eingesetzt werden kann.

IV.   Die denkbaren Maßnahmen gegen den Terror
Im Rahmen elementarer rechtsstaatlicher Normen müssen staatliche Eingriffsmaßnahmen zur Verhinderung von Anschlägen deutlich verbessert werden, sei es durch neue Gesetze oder durch eine konsequente Anwendung der bestehenden Gesetze.
Namentlich sollte ein Einwanderungsgesetz erlassen werden, dass eine kontrollierte Einwanderung zulässt und das Flüchtlingen aus Kriegsgebieten und existenzieller Not weiterhin Asyl gewährt, aber Wirtschaftsflüchtlinge und Einwanderer aus sicheren Drittstaaten konsequent abweist. Außerdem muss jeder sofort ausgewiesen werden, der die rechtsstaatlichen Regeln missachtet.
Als Sicherheitsmaßnahmen wären denkbar die Errichtung von Überwachungskameras an Parkhäusern, Einkaufszentren, Theater, Universitäten, Schulen etc. An diesen Stellen wären vermehrt Wachleute zu beschäftigen.
Die Tätigkeit der Geheimdienste wäre zu verbessern. Diese Einrichtungen müssen hochqualifiziert sein, die fähig sind, Terroristen zu identifizieren, sie zu verfolgen und ihre Pläne im Voraus zu zerstören, indem sie Terroristen vor Ausführung von Anschlägen festnimmt. Die Geheimdienste müssen hierfür mit modernster Überwachungstechnik ausgestattet werden. Diesbezüglich müssen Gesetze erlassen werden, die dies ermöglichen die Technik zu nutzen. Die verschiedenen Geheimdienste in Deutschland (Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz auf Bundes- und Länderebene, Militärischer Abschirmdienst) müssen intelligent zusammenarbeiten, d.h. dass alle technischen Möglichkeiten hierfür nutzbringend einzusetzen sind.
In diesem Zusammenhang ist auch an die anlasslose Vorratsdatenspeicherung zu denken.
International gesehen muss Deutschland sein Engagement im Kampf gegen den IS-Terror zusammen mit den Bündnispartnern ausweiten. Für den mittleren Osten  ist daher eine verbesserte zivil-militärische Strategie zu entwickeln, die es den Menschen dort möglich macht, ein besseres und rechtsstaatliches Leben zu führen. In der Bundesregierung gibt es bereits Überlegungen, die Unterstützung für die kurdischen Kämpfer gegen die IS-Terroristen auszuweiten.
Ferner ist eine gemeinsame europäische und transatlantische Sicherheitspolitik von Nöten, damit noch stärker gegen den internationalen Terrorismus vorgegangen werden kann.

V.      Die Bewertung
Spätestens nach den Anschlägen vom 13. November 2015 in Paris müssen wir wissen, dass Deutschland im Fadenkreuz des internationalen Terrorismus steht. Die radikalen Islamisten hassen unsere Art zu leben. Sie führen aus ihrer Sicht "Krieg" gegen unsere Art zu leben und somit gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Gegen diesen Terror gibt es keinen hundertprozentigen Schutz. Aber unsere Demokratie muss wehrhaft sein.
Die westlichen Demokratien stehen vor der Frage wie wir unsere Freiheit verteidigen wollen. Die Antwort kann nur eine Politik der Stärke, der selbstbewussten Verteidigung von Rechtsstaat, Demokratie, Religionsfreiheit, Marktwirtschaft und Menschenrechten sein. Die gesamte westliche Welt muss bereit sein, geschlossen für unsere Freiheit und unsere Werte zu kämpfen, sonst werden wir eines Tages unfrei sein.
Die einzige Chance, Attentate dieser Art zu verhindern, ist, den Tätern bereits bei der Planung auf die Spur zu kommen. Das bedeutet eine intensive nachrichtendienstliche und polizeiliche Zusammenarbeit.
Das was manche Oppositionspolitiker von sich geben, suggeriert mitunter den Eindruck dass die Geheimdienste die größere Gefahr für die Freiheit als deren Feinde darstellen. Ferdinand von Schirach wird folgender Satz zugesprochen: "Terroristen können unseren Rechtsstaat nicht gefährden, das können nur wir selbst."
Wir haben in Deutschland bislang Glück gehabt, dass es bisher keine erfolgreichen Anschläge gab. Einerseits wird die These vertreten, dass die deutschen Sicherheitsbehörden eine gute Arbeit leisten. Andererseits wird gemutmaßt, dass wir nur aufgrund von Hinweisen ausländischer Geheimdienste, vor allem der Amerikaner, Anschläge im Vorfeld vereiteln konnten. Die deutschen Geheimdienste sehen sich personell nicht in der Lage, "Schläfer" rund um die Uhr zu bewachen.  In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass in Deutschland Freiheitsrechte existieren, die für die Arbeit der Geheimdienste nicht gerade förderlich sind.
Das Schlimmste was uns passieren kann wäre der Kontrollverlust über die innere Sicherheit. Den Nachrichtendiensten müssen die Mittel zur Verfügung gestellt werden, die sie zum Schutz des Staates und seiner Bürger benötigen. Sollte dazu die Einschränkung verschiedener Freiheitsrechte wie z.B. der allgemeinen Handlungsfreiheit und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung einzelner Personen oder Personengruppen nötig sein, so ist selbst diese zu erwägen.
Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung wäre eine legale Möglichkeit, Tätern terroristischer Anschläge auf die Spur zu kommen, auch wenn Anschläge nicht unbedingt verhindert werden können. Die vereitelten Kölner Kofferbombenattentäter konnten nur deswegen gefasst werden, weil es im Kölner Hauptbahnhof Videoaufzeichnungen der Bahnsteige gibt.
Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung wird diesseits als legal angesehen, weil wir einen Anspruch auf innere Sicherheit gegen den Staat haben, der sich zwar nicht aus dem Wortlaut des Grundgesetzes ergibt; jedoch muss dieser Anspruch in Art. 2 I GG in Verbindung mit Art. 1 I GG hineingelesen werden. Dann haben wir kollidierendes Verfassungsrecht, weil das Recht auf innere Sicherheit mit dem Recht auf Handlungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung kollidiert. Dieser Verfassungskonflikt ist im Wege der praktischen Konkordanz aufzulösen. In diesem Fall ist das Recht auf innere Sicherheit höherrangig anzusehen als das individuelle Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung. (ausführlich hierzu siehe mein Aufsatz "Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung" vom 3.2.2015. Ich gebe zwar ein Stück Freiheit auf, bekomme dafür aber im Gegenzug ein gleichwertiges Stück Freiheit zurück, nämlich zumindest ein Stück der Angstfreiheit.
Unsere Demokratie ist stark genug, dieses Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit auszuhalten. Das Gegenteil wäre Anarchie, Bürgerkrieg, Terror und Tyrannei.
Seit mehr als 10 Jahren hat Deutschland ein Zuwanderungsgesetz. Dieses Gesetz ist nicht mehr zeitgemäß, da es Migration einschränkt, nicht fördert. Das Gesetz ist zudem wenig transparent, da wichtige Bereiche in Verordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt sind. Desgleichen gibt es hohe Hürden für den Arbeitsmarkt. Geregelt wurde nur die Zuwanderung von Akademikern, nicht aber für Fachkräfte.
Wir brauchen ein neues Einwanderungsgesetz nach dem Vorschlag der Süßmuth-Kommission. Das würde jedes Jahr definieren, wie viele Menschen mit welchen Qualifikationen Deutschland braucht.
Das ist die Freiheit, die ich meine.

                              HK 25.11.2015