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- Bundesverfassungsgerichtspräsident Harbarth und die Befangenheit
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- Quarantänegebot in Corona-Zeiten
- Der Schutz des Lebens im Spannungsfeld von Grundrechten während der Corona-Krise
- Corona wird die demokratische Ordnung nicht schwächen
- Sind Grundrechtsbeschränkungen in Zeiten der Corona-Krise verfassungsgemäß?
- Ist die Stellung der Vertrauensfrage des Bundeskanzlers gem. Art. 68 Grundgesetz durch den Vizekanzler rechtswirksam möglich?
- Zum fünften mal spendete die Volksbank Alzey-Worms insgesamt EUR 20.000,-- an die Tafeln der Region Rheinhessen.
Der Schutz des Lebens im Spannungsfeld von Grundrechten während der Corona-Krise
I.
Im Zuge der Corona-Pandemie fordert die Wirtschaft, fordern aber auch gesellschaftliche Gruppen mehr und mehr Lockerungen der bestehenden Freiheitsbeschränkungen.
Die Wirtschaft leidet sehr unter diesen Beschränkungen. Auch die Fußball-Bundesliga will unbedingt wieder ihren Spielbetrieb aufnehmen. Es ist deshalb nach diesseitiger Ansicht nachvollziehbar, wenn sich die Stimmen nach Aufhebung der Freiheitsbeschränkungen mehren.
Es gibt mittlerweile Gerichtsurteile, die die Begrenzung der Verkehrsfläche in Geschäften auf 800 Quadratmetern beanstanden. Dies sei gleichheitswidrig, da es für Handel mit Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und Büchern keine Begrenzung gebe.
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Corona wird die demokratische Ordnung nicht schwächen
I.
Neulich hatte ich eine angeregte Diskussion mit unserem Sohn über die in vielen Ländern bestehenden Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Coronakrise. Unser Sohn äußerte die Sorge, dass die Beschränkungen von einigen Staaten, wie z.B. Ungarn, genutzt werden könnten, dauerhaft Grundrechtseinschränkungen zu installieren und das die auch bei uns in Deutschland passieren könnte. Ich entgegnete, dass wir im Grundgesetz ein Instrument haben, dass so etwas verhindert. Daneben haben wir auch noch die Europäische Union, die uns „auf die Finger hauen“ würde. Offensichtlich konnte ich ihn nicht überzeugen, weil er bei seiner Meinung blieb.
Bislang haben 20 EU-Länder eine Art Notstandsgesetzgebung verabschiedet, um die Coronakrise erfolgreich zu bekämpfen und die notwendigen Maßnahmen wie Ausgangsbeschränkungen und den Schutz der Menschen gegen das Virus durchsetzen zu können. Diese Maßnahmen sind auch verhältnismäßig und dürfen nur während der Dauer der Coronakrise greifen. Nach Ende der Krise müssen diese Maßnahmen unverzüglich zurückgeführt werden (vgl. auch mein Aufsatz „Sind Grundrechtsbeschränkungen in Zeiten der Coronakrise verfassungsgemäß?“) auf meiner Homepage.
Besteht wirklich die Gefahr, dass durch Corona die demokratische Ordnung in Deutschland geschwächt werden könnte, indem die Grundrechtsbeschränkungen dauerhaft Geltung erlangen könnten?
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Sind Grundrechtsbeschränkungen in Zeiten der Corona-Krise verfassungsgemäß?
A)
I.
Am Abend des 22. März 2020 haben sich in einer Telefonkonferenz die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten aufgrund der durch die Corona-Krise zugespitzten Lage (hohes Aufkommen an infizierten Personen) auf ein Paket von Gesetzesänderungen, darunter auch Grundrechtsbeschränkungen, verständigt. Dieses Gesetzespaket (u.a. die Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes) wurde vom Bundestag am 25. März und vom Bundesrat am 27. März beschlossen.
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